Die kindliche Entwicklung wird in entscheidender Weise durch das Sehen beeinflusst. In den ersten Lebensjahren sind visuelle Reize aus der Umgebung bedeutsam für die Weiterentwicklung in fast allen Entwicklungsbereichen. Entwicklung geschieht beim sehenden Kind fast „wie von selbst“. Blindheit und Sehbehinderung verändern den Zugang des Kindes zur Welt und haben somit komplexe Auswirkungen auf die gesamte kindliche Entwicklung. Ohne spezifische Frühfördermaßnahmen besteht für die betroffenen Kinder ein erhebliches Entwicklungsrisiko.
Die Bedeutung einer spezialisierten, frühen Förderung blinder und sehbehinderter Kinder ist mittlerweile in vielen europäischen Ländern anerkannt. Mitarbeiter in Frühförderstellen für sehbehinderte und blinde Kinder müssen über ein breitgefächertes Wissen verfügen, das die Entwicklungsbesonderheiten blinder und sehbehinderter Kinder berücksichtigt und Kenntnisse im Bereich der Augenheilkunde und Neuropädiatrie mit einschließt.
Termine 2024 (FF24)
blista, Marburg
18./19.11.2024 Modul 8.2.6 Unterstützte Kommunikation 19./20.11.2024 Modul 9.1 Frühförderung in der Kindertageseinrichtung20./21.11.2024 Modul 9.2 Interdisziplinäre Kooperation
Termine 2025 (FF25)
Modul 10.1 Entwicklungsdiagnostik und Förderplanung - Februar 2025 - Anmeldung ist noch nicht möglich
Modul 10.2 Professionelle Methoden der Reflexion für den beruflichen Alltag - Februar 2025 - Anmeldung ist noch nicht möglich
Modul 1.1 Konzepte der Frühförderung - 10.03.2025Modul 1.2 Lebensperspektiven: Rehabilitation, Schule und Beruf - 11.03.2025Modul 1.3 Sozialrechtliche Grundlagen - 12.03.2025Kolloquium - 24./25.09.2025Modul 3.1 Elternberatung: Lösungsorientierte Kurzzeitberatung - 13.-17.10.2025Modul 4.1 Neuropädiatrie - 20./21.11.2025Modul 4.2 Ophthalmologie - 22./23.11.2025
Hier kann man das gesamte
Curriculum herunterladen.
Modul 1 Grundlagen: Förderkonzepte, Lebensperspektiven und Sozialrecht
Modul 2 Familie mit einem Kind mit Behinderung
Modul 3 Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderung
Modul 4 Medizinische Grundlagen
Modul 5 Entwicklungspsychologische Grundlagen
Modul 6 Förderung der visuellen, taktilen und auditiven Wahrnehmung bei sehbehinderten oder blinden Kindern
Modul 7 Entwicklung und spezifische Förderung blinder und sehbehinderter Kinder in zentralen Entwicklungsbereichen
Modul 8 Besondere Kinder – besondere Konzepte
Modul 9 Kooperation mit anderen Fachdisziplinen
Modul 10 Planung und Reflexion der Frühfördertätigkeit
Im Modul 1 wird ein Überblick über Grundkonzepte und Rahmenbedingungen der Frühförderung und des Frühfördersystems gegeben. Eltern stellen in der Frühförderung häufig Fragen nach den Perspektiven ihres Kindes in Schule und Beruf, so dass ein Wissen über die verschiedenen schulischen und beruflichen Möglichkeiten für die Frühförderung wichtig ist. Kenntnisse über die Sozialgesetzgebung, z.B. SGB IX, XII, XI und V, werden für die Beratung der Eltern bei Anträgen zur finanziellen, pflegerischen oder familienentlastenden Unterstützung benötigt.
In den Modulen 2 und 3 werden Kompetenzen für die Beratung von Familien mit einem blinden, sehbehinderten bzw. merhfachbeeeinträchtigten Kind vermittelt. Eine Hauptaufgabe der Frühförderung besteht in der Stärkung familiärer Ressourcen, um die Eltern zu befähigen, eigenverantwortlich mit den zusätzlichen Belastungen umzugehen. Neben der Wissensvermittlung über die besondere Familiensituation (emotionale und erzieherische Probleme) werden konkrete Beratungskompetenzen für die Unterstützung der Eltern eingeübt.
Im Modul 4 werden Kenntnisse über medizinische Sachverhalte vermittelt, die für die Frühförderung blinder, sehbehinderter bzw. mehrfachbeeinträchtigter Kinder wesentlich sind, z.B. Kenntnisse über die wichtigsten Augenerkrankungen, deren Ursachen, Verlauf und mögliche komorbide Störungen. Viele Kinder mit Blindheit / Sehbehinderung weisen zusätzliche neurologische Schädigungen auf, so dass ein medizinisches Grundwissen dieser neuropädiatrischen Krankheiten für die Frühfördertätigkeit wichtig ist. Allgemeine entwicklungspsychologische Grundlagen bilden die Grundlagen für das Verständnis der Entwicklungshürden, die mit einer frühkindlichen Erblindung oder Sehbehinderung verbunden sind.
Die Module 5, 6, 7 und 8 beschäftigen sich mit Fragen der Entwicklungsförderung sehgeschä- digter Kinder. Die Entwicklungsförderung sehgeschädigter Kinder erfordert theoretische und diagnostische Kenntnisse über die Entwicklung sehender Kinder, um die spezifischen Abweichungen in der Entwicklung sehgeschädigter Kinder erkennen und einordnen zu können. Der Schwerpunkt dieser Curriculumsmodule liegt in der Erarbeitung von speziellen Fördermaßnahmen für sehbehinderte, blinde und mehrfachbehinderte Kinder in den verschiedenen Entwicklungsbereichen wie Sinnesschulung, Motorik, lebenspraktische Fertigkeiten, Orientierung und Mobilität, Kognition und Spiel, Sprache und Sozialverhalten.
Im Modul 9 werden die Möglichkeiten und Schwierigkeiten interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften der Frühförderung dargestellt. Ein wichtiges Aufgabengebiet der Frühförderung besteht in der Beratung von Erzieherinnen in Kindergärten mit integrativ betreuten sehgeschädigten Kindern. Außerdem werden Grundlagen und Methoden der interdisziplinä- ren Kooperation mit Ärzten und anderen medizinischen und pädagogischen Fachkräften diskutiert und erarbeitet.
Im Modul 10 werden Methoden der Entwicklungsdiagnostik und der darauf aufbauenden gezielten Förderplanung vermittelt. Abschließend werden Möglichkeiten der Reflexion der eigenen Berufspraxis vorgestellt, wobei insbesondere sozial-emotionale Aspekte im Umgang mit dem Kind, den Eltern, dem Team oder anderen Fachkräften erfahrbar gemacht und reflektiert werden sollen.
Wissenschaftlicher Beirat
Kerstin Schäfer
Frank Laemers
Dipl.psych. Ella Kleczek
Dr. Werner Hecker
Prof. Dr. Markus Lang
Für inhaltliche Fragen bzgl. der Weiterbildung zur Frühförderin / zum Frühförderer für blinde und sehbehinderte Kinder (z.B. der Anerkennung von Vorleistungen) wenden Sie sich bitte an den Fortbildungsbeauftragten der AG Frühförderung im VBS:
Frank Laemers PH Heidelberg, Zeppelinstr.1, 69121 Heidelberg, E-Mail:
frank.laemers@vbs.eu
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