FF Modul 1.3 (EVT-99)

Mitarbeiter in der Frühförderung sind für die Eltern Ansprechpartner mit beratender Funktion. Eltern kennen sich im Dschungel der sozialrechtlichen Bestimmungen nicht aus und erwarten von den Fachkräften eine kompetente Unterstützung, um zu erfahren, welche Ansprüche gesetzlich geregelt sind und welcher Leistungsträger zuständig ist. Vor dem Hintergrund der vielfältigen sozialgesetzlichen Bestimmungen bedarf es einer fachlich qualifizierten Präzisierung, welche Bestimmungen im Rahmen der Frühförderung bzw. der Beratung von Eltern, von besonderer Bedeutung sind.

In diesem Kurs werden nach einem einführenden Überblick zum System der sozialen Sicherung u.a. folgende Themen und Aspekte behandelt:
-       Allgemeines zur Systematik in der Sozialgesetzgebung SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), z. B. Schwerbehindertenausweis, Blindengeld/Sehbehindertengeld,
-       Leistungen nach dem SBG XII (Sozialhilfe), insbesondere Eingliederungshilferecht nach § 53 ff und dem SGB VIII (Kinder und Jugendhilfe), z. B. Erziehungshilfen und familienentlastende Dienste)
-       Vorschriften und Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI (soziale Pflegeversicherung)
-       Versorgung mit Hilfsmitteln im Alltag nach SGB V (gesetzliche Krankenversicherung)

Anspruch auf Frühförderung, persönliches Budget, Erb- und Baurecht.
Mehr Informationen zur Weiterbildung unter "Bildungsangebote".
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