Frühförderung Kolloquium (EVT-72)

Frühfördererinnen und Frühförderer, die alle Module nachweislich absolviert haben, können beim Fortbildungsbeauftragten der AG Frühförderung im VBS die Zulassung zum Abschlusskolloquium beantragen.
Eine weitere Voraussetzung für die Anmeldung zum Abschlusskolloquium besteht darin, mindestens 200 Förderstunden bei mindestens 5 verschiedenen Kindern mit Blindheit und Sehbehinderung – nach Möglichkeit in einer spezifischen Frühförderstelle für blinde und sehbehinderte Kinder nachzuweisen. Über Sonderfälle entscheidet der wissenschaftliche Beirat. Das Kolloquium findet auf der Grundlage einer ausführlichen Fallbeschreibung und einer Videodokumentation über ein Kind mit Blindheit oder Sehbehinderung statt. Die Absolvierung der Gesamtweiterbildung wird nach erfolgreicher Abschlussprüfung in Form eines Zertifikates bescheinigt.

Die Prüfungsgebühr für Abschlusskolloquium wird demnächst bekannt gegeben.
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