FF Modul 7.2 Feinmotorik und lebenspraktische Fähigkeiten (EVT-387)

Das Erlernen und die Ausführung lebenspraktischer Fähigkeiten, wie z. B. das Essen und Trinken oder das An- und Ausziehen, erfolgen normalerweise unter visueller Kontrolle. Durch die Beobachtung ihrer Eltern oder größerer Geschwister erhalten sehende Kinder zudem wesentliche Anreize und „Vorbilder“ dafür, „es selber machen“ zu wollen. Durch die Einschränkungen der visuellen Bewegungssteuerung und des Beobachtungs- und Imitationslernens ist der Erwerb lebenspraktischer und feinmotorischer Fertigkeiten für blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder deutlich erschwert und setzt eine gezielte Förderung und Anleitung voraus. Die Förderung der lebenspraktischen Fähigkeiten trägt gleichzeitig dazu bei, Förderziele aus anderen Entwicklungsbereichen, wie z. B. der Feinmotorik, der Orientierung oder der Begriffsbildung „alltagsnah“ umzusetzen. Im Verlauf des Kurses erfolgt durch Simulationen mit der Augenbinde zunächst eine Sensibilisierung für blindenspezifische Grundprobleme im Bereich lebenspraktischer Fertigkeiten. Es werden übergreifende Prinzipien zur Förderung der lebenspraktischen Fähigkeiten und der Feinmotorik im Kleinkind- und Vorschulalter
vermittelt (z. B. Einbettung in den Alltag, Prinzip der Konsistenz, verbale Begleitung von Handlungsschritten u.a.). Auf dieser Grundlage wird die Handlungsanalyse als eine wesentliche Methode zur Planung und Durchführung der konkreten Förderung vorgestellt und anhand praktischer Beispiele erprobt. Die Reflexion der vermittelten Inhalte und ein ausführlicher Erfahrungsaustausch zu
Tipps, Tricks und Methoden zur Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten schließen diesen Fortbildungsteil ab.

Ihre Vorteile

Frühfördererinnen bzw. Frühförderer, die alle Module nachweislich absolviert haben, können beim Fortbildungsbeauftragten der AG Frühförderung im VBS die Zulassung zum Abschlusskolloquium beantragen. Das Kolloquium findet auf der Grundlage einer ausführlichen Fallbeschreibung und einer Videodokumentation über ein Kind mit Blindheit oder Seh-behinderung statt. Die Absolvierung der Gesamtweiterbildung wird nach erfolgreicher Abschlussprüfung in Form eines Zertifikates bescheinigt.
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