FF Modul 7.1 Bewegungsentwicklung/Orientierung und Mobilität (EVT-386)

Die Entwicklung der selbstständigen Bewegung dient als wesentliche Voraussetzung für die Fähigkeit der eigenständigen Orientierung und Mobilität (O&M). Die Förderung der Bewegungsentwicklung ist dabei für blinde Kinder ein unverzichtbarer Arbeitsschwerpunkt in der Frühförderung. Deshalb wird anhand von Selbsterfahrungselementen bzw. Simulationen mit der Augenbinde zunächst eine genaue
Analyse der Entwicklungslogik und -dynamik der sensomotorischen Entwicklung des Neugeborenen bis zur Fähigkeit des freien Gehens vermittelt. Dabei wird die Bedeutung der Funktionseinheit von Wahrnehmung und Bewegung besonders hervorgehoben. Als Grundlage für die Förderung der O&M im Kleinkind- und Vorschulalter werden wesentliche Grundfertigkeiten und Fähigkeiten wie sehende Begleitung, Körperschutztechniken, Drehungen, Ausrichten, Gehen an und mit taktilen Leitlinien und akustischen Orientierungspunkten, freies Gehen, Ausnutzung von Schallprinzipien, Gebrauch von Mobilitätshilfen und Orientierungsprinzipien praktisch vermittelt und unter der Augenbinde erprobt. Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung dieser Erfahrungen und Kenntnisse auf die praktische Arbeit in der Frühförderung werden dabei vorgestellt und diskutiert. Das Kennenlernen blindengerechter Gestaltungsmöglichkeiten für den Innen- und Außenraum und die Umgebungsanalyse nach O&M - Kriterien sind weitere Themen in diesem Kurs. Anhand konkreter Fallbeispiele und Videodokumentationen werden die spezifischen Ziele, Inhalte und Methoden der Förderung der O&M im Kleinkind- und
Vorschulalter vertieft (z.B.: Erlernen erster Wege durch Entlanggehen an Wänden/Möbeln, akustisches Lokalisieren und Folgen von Personen, Nutzung markanter Orientierungspunkte, Einführung alternativer/adaptierter Mobilitätshilfen).

Ihre Vorteile

Frühfördererinnen bzw. Frühförderer, die alle Module nachweislich absolviert haben, können beim Fortbildungsbeauftragten der AG Frühförderung im VBS die Zulassung zum Abschlusskolloquium beantragen. Das Kolloquium findet auf der Grundlage einer ausführlichen Fallbeschreibung und einer Videodokumentation über ein Kind mit Blindheit oder Seh-behinderung statt. Die Absolvierung der Gesamtweiterbildung wird nach erfolgreicher Abschlussprüfung in Form eines Zertifikates bescheinigt.
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